Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Sofern Sie also gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, werden Sie ohne mündliche Verhandlung (d.h. ohne Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen) durch den Strafbefehl zu einer Straftat verurteilt, ohne das Sie die Möglichkeit haben ggfs. entlastende Umstände vorzutragen und Beweisanträge zu stellen. Grundsätzlich ist daher ein Einspruch gegen einen Strafbefehl zu empfehlen!
Strafbefehle können nur Vergehen zum Gegenstand haben. Vergehen sind Straftaten die - im Gegensatz zu Verbrechen - mit weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ein Strafbefehl kann folgende Sanktionen enthalten:
Die Folgen eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
Bei Einlegung eines fristgemäßen Einspruchs ist eine mündliche Verhandlung zwingend vorgeschrieben. Durch Einlegung des Einspruchs erhält der Angeklagte das Recht durch seinen Verteidiger Akteneinsicht zu erhalten und Beweisanträge zu stellen.
Insbesondere ist es auch nach Erlass eines Strafbefehls und Einlegung eines Einspruchs - noch vor der Hauptverhandlung - möglich, auf eine Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken, sofern alle Beteiligten zustimmen.
Der Strafrichter ist allerdings nicht an die im Strafbefehl festgelegten Rechtsfolgen gebunden, so dass es in der Hauptverhandlung auch zu einer Verschlechterung kommen kann, weshalb genau erörtert werden sollte, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte.
Beschränkter oder unbeschränkter Einspruch gegen den Strafbefehl
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