Insbesondere die Verbundenheit zum Ruhrgebiet ließ mich nach Absolvierung meines Studiums in Münster und Aufenthalten in den U.S.A. wieder nach Essen kommen.
Ich war Leistungssportler im Taekwondo und bin Träger des schwarzen Gürtels (3. DAN). In meiner Freizeit bin ich Wettkampftrainer im Taekwondoverein » DJK RSC Essen e.V. Zudem war ich Vorsitzender des Rechtsausschusses der Nordrhein Westfälischen Taekwondo Union (NWTU). Die NWTU ist der Olympische Taekwondo Dachverband in NRW.
Meine Kanzlei befindet sich im Herzen von Essen am Folkwang Museum in Essen-Rüttenscheid in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Essen.
„So einen Anwalt wünscht man sich als Freund.
Immer kompetent und erreichbar, sehr lösungsorientiert und erfolgreich.
Dazu sehr sympathisch und empathisch.
Sehr zu empfehlen.“
M.B., Anwalt.de
„Herr Rechtsanwalt Lee ist seit Jahren der Anwalt meines Vertrauens.
Unerbittlich mit hohem Engagement in der Rechtssache und äußerst sympathisch im Umgang mit seinem Mandanten. Ein Anwalt und eine Kanzlei, wie man sie sich wünscht.
Uneingeschränkte Weiterempfehlung!“
Dr. Hermann K., Google
„Herr Lee überzeugt mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, einem hohen Maß an Engagement und Souveränität. In meinem Anliegen wurde ich in jederlei Hinsicht erfolgreich vertreten. Herrn Lee kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen.“
M.U., Anwalt.de
Viele Mandanten kommen erst dann, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Insbesondere im Arbeitsrecht, Strafrecht und in Bußgeldsachen sind wichtige Fristen zu beachten, deren Versäumnis zu erheblichen Nachteilen führen können. Daher gilt: Kommen Sie so früh wie möglich ! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.
Erfahrungsgemäß fällt es leichter einen Lösungsansatz für ein rechtliches Problem zu finden, wenn Sie sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten:
Grundsätzlich rechnen ich nach der für Rechtsanwälte geltenden Gebührenordnung ab (RVG)
Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist die gegenerische Versicherung verpflichtet die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Insofern entsehen für meine Inanspruchnahme keine Kosten!
Im gerichtlichen Verfahren muss die gegenerische Partei im Falle des Obsiegens Gerichtskosten und Anwaltskosten übernehmen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird diese die Kosten des Rechtsstreits- mit Ausnahme der Selbstbeteiligung - tragen.
Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung