Abstand

Abstand

Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!


  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!

Abstandsregelung


Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch bei plötzlicher Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeuges das folgende Fahrzeug sicher zum Stillstand gebracht werden kann,  § 4 Abs. 1 S. 1 StVO


Abstandsverstöße weniger als 80 km/h

Unterschreitung des Abstandes Strafe Punkte Fahrverbot
ohne Gefährdung 53,50 € - -
mit Gefährdung 58,50 € - -
mit Sachbeschädigung 63,50 € - -

Abstandsverstöße bei Geschwindigkeit von 80 km/h bis 100 km/h

Abstand weniger als Strafe Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowert 103,50 € 1 -
4/10 des halben Tachowert 128,50 € 1 -
3/10 des halben Tachowert 188,50 € 1 -
2/10 des halben Tachowert 268,50 € 1 -
1/10 des halben Tachowert 348,50 € 1 -

Abstandsverstöße bei Geschwindigkeiten von 100 km/h bis 130 km/h

Abstand weniger als Strafe Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowert 103,50 € 1 -
4/10 des halben Tachowert 128,50 € 1 -
3/10 des halben Tachowert 188,50 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowert 268,50 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowert 348,50 € 2 3 Monate


Abstandsverstöße bei Geschwindigkeiten von  mehr als 130 km/h

Abstand weniger als Strafe Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowert 128,50 € 1 -
4/10 des halben Tachowert 208,50 € 1 -
3/10 des halben Tachowert 268,50 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowert 348,50 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowert 428,50 € 2 3 Monate

Abstandsverstöße in der Probezeit


  • Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h werden als A-Delikte gewertet
  • Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (bei Nichtbesuch droht Entzug der Fahrerlaubnis)


Was kann ich bei einem Abstandsverstoß für Sie tun ?


  • Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eine Bußgeldbescheid
  • Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch einlegen
  • Ich werde die technische Richtigkeit der Abstandsmessung durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen
  • Ich werde auf eine Einstellung bei der Verwaltungsbehörde/ Gericht hinwirken


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