Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Strafrechts und hat Straftaten zum Gegenstand, die im Straßenverkehr begangen werden.
Straftaten im Verkehrsstrafrecht weisen - im Verhältnis zu bloßen Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldangelegenheiten - einen höheren Unrechtsgehalt aus und werden daher empfindlich bestraft. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wird im Verkehrsstrafrecht regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, wonach - im Gegensatz zu einem Fahrverbot - der Führerschein vernichtet und die Fahrerlaubnis nach einer Sperrfrist neu beantragt werden muss.
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