Handy am Steuer

Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!


  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
Handy am Steuer benutzt Strafe Punkte Fahrverbot
ohne Gefährdung 128,50 € 1 -
mit Gefährdung 178,50 € 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 228,50 € 2 1 Monat
beim Fahrradfahren 83,50 €

Der Fahrer darf jegliches elektronisches Kommunikations­gerät nur dann während der Fahrt benutzen, wenn

  • das Gerät weder aufgenommen noch in den Händen gehalten wird und
  • zur Bedienung und Nutzung nur ein kurzer Blick auf das Gerät erfolgt oder
  • der Wagen steht und der Motor voll­ständig abge­schaltet ist (nicht Start-Stopp Betrieb)


Das bloße Halten eines Handys (etwa Aufheben oder Umlagern eines runtergefallenen Handys) stellt nach überwiegender Rechtsprechung keine verbotene Nutzung dar, vgl. OLG Hamm, Az. 4 RBs 30/19; OLG Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 102/19; OLG Celle, Az. 3 Ss (OWi) 8/19).

Handyverstoß in der Probezeit


  • Handyverstöße in der Probezeit werden als A-Delikte gewertet
  • Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (bei Nichtbesuch droht Entzug der Fahrerlaubnis)


weitere Informationen zum Thema Handyverstoß finden sie hier

Was kann ich bei einem Handyverstoß für Sie tun ?


  • Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eine Bußgeldbescheid
  • Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch einlegen
  • Ich werde auf eine Einstellung bei der Verwaltungsbehörde/ Gericht hinwirken