Handy am Steuer
Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!
- Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
- Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
- Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
- Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
Handy am Steuer benutzt | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
ohne Gefährdung | 128,50 € | 1 | - |
mit Gefährdung | 178,50 € | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 228,50 € | 2 | 1 Monat |
beim Fahrradfahren | 83,50 € |
Der Fahrer darf jegliches elektronisches Kommunikationsgerät nur dann während der Fahrt benutzen, wenn
- das Gerät weder aufgenommen noch in den Händen gehalten wird und
- zur Bedienung und Nutzung nur ein kurzer Blick auf das Gerät erfolgt oder
- der Wagen steht und der Motor vollständig abgeschaltet ist (nicht Start-Stopp Betrieb)
Das
bloße Halten eines Handys (etwa Aufheben oder Umlagern eines runtergefallenen Handys) stellt nach überwiegender Rechtsprechung keine verbotene Nutzung dar, vgl. OLG Hamm, Az. 4 RBs 30/19; OLG Oldenburg,
Az. 2 Ss (OWi) 102/19; OLG Celle, Az. 3 Ss (OWi) 8/19).
Handyverstoß in der Probezeit
- Handyverstöße in der Probezeit werden als A-Delikte gewertet
- Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
- Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (bei Nichtbesuch droht Entzug der Fahrerlaubnis)
weitere Informationen zum Thema Handyverstoß finden sie hier
Was kann ich bei einem Handyverstoß für Sie tun ?
- Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eine Bußgeldbescheid!
- Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch einlegen
- Ich werde auf eine Einstellung bei der Verwaltungsbehörde/ Gericht hinwirken